Ausbildung im Widerstandschweißen
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe im Gemeinschaftsausschuss DVS / DIN AG V 3.10 / NA 092-00-12-08 AK „Ausbildung im Widerstandschweißen” bestehen überwiegend aus Industrievertretern, um die Richtlinien möglichst gut an den Bedürfnissen der Industrie auszurichten.
Diese Arbeitsgruppe erarbeitet Richtlinien, durch die die Ausbildung von Personal für das Widerstandsschweißen festgelegt wird. Hierbei erfolgt eine Abstimmung mit international geltenden Ausbildungsmaßnahmen, die aktuell aus den in Deutschland entwickelten Ausbildungsgängen erarbeitet werden. Dazu ist anzumerken, dass diese Richtlinien lediglich den Ablauf und den Inhalt der Ausbildung festlegen.
Ein Zwang, das Widerstandsschweißpersonal hiernach zu qualifizieren, besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Zertifizierung eines Produktionsunternehmens oder z. B. bei Lieferantenbewertungen kann der Nachweis einer qualifizierten Ausbildung der Mitarbeiter nach den gültigen Richtlinien jedoch sicher eine wertvolle Hilfe darstellen.